Allgemeine Bedingungen des ProAgents-Systems
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Erste. - Anwendbares Recht.

1.1. Die Einzelhandelsagentur/Verwaltungsgruppe (im Folgenden „die Agentur“) die die von VIAJES GTI GRUPO TURÍSTICO INTERNACIONAL, S.A. (im Folgenden „GTI“) angebotenen Produkte vertreibt, wird bei der Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten die geltenden gesetzlichen Bestimmungen beachten, insbesondere die Bestimmungen des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007 vom 16. November, das den konsolidierten Text des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der Verbraucher und Benutzer genehmigt, um Beschwerden von Reisenden aufgrund der Nichteinhaltung der in diesem Absatz festgelegten Bestimmungen zu vermeiden.

Zweite. - Nutzung des ProAgents-Systems.

2.1. Das ProAgents-System ist ein Buchungssystem für GTI-Produkte zur professionellen Nutzung durch die Agentur. Durch die Nutzung des ProAgents-Systems akzeptiert die Agentur vollständig diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle weiteren anwendbaren Bedingungen des Systems. GTI behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Agentur ist dafür verantwortlich, die jeweils gültigen Bedingungen zu beachten. Das ProAgents-System besteht aus der Webanwendung, bei der die Agentur ein Konto erstellt und sich registriert, sowie aus allen Dokumenten, Bedingungen und sämtlicher Software oder physischen Zubehörteile, die im System enthalten sein können.

2.2. Die Agentur erklärt, alle gesetzlichen Anforderungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit und die Nutzung des ProAgents-Systems zu erfüllen. Die Agentur garantiert GTI, dass alle Informationen, die bei der Nutzung des ProAgents-Systems bereitgestellt werden, wahr, genau und vollständig sind, und verpflichtet sich gegenüber GTI, diese Informationen stets aktuell zu halten.

2.3. Die Agentur akzeptiert und versteht, dass GTI der alleinige Inhaber des ProAgents-Systems ist und sich das Recht vorbehaltet, es jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern, ohne die Agentur im Voraus zu benachrichtigen. Ebenso kann GTI jederzeit und ohne vorherige Ankündigung die für verfügbare Buchungen geltenden Provisionen ändern. GTI wird die Provisionen für bereits getätigte Buchungen jedoch nicht ändern. GTI kann die Agentur nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen oder Benachrichtigung jederzeit aus dem ProAgents-System ausschließen.

2.4. Die Agentur kann sich vom ProAgents-System abmelden, indem sie eine E-Mail-Anfrage an die Adresse proagents@cayolevantadoresort.com sendet.

Dritte. - Pflichten der Parteien.

3.1. Im Rahmen ihrer Aufgaben zur Vermarktung der von GTI angebotenen Produkte wird die Agentur die von GTI übermittelten Anweisungen und Verfahren gewissenhaft befolgen, insbesondere in Bezug auf Fristen, Zahlungsweise der von GTI angebotenen Produkte, Einhaltung formaler Verpflichtungen usw., um eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung und die Vermeidung von Beschwerden der Reisenden sicherzustellen. Die Agentur wird die Reisenden stets über die anwendbaren Bedingungen jeder Buchung informieren, die auf der Website von GTI verfügbar sind.

3.2. Die Agentur ist verpflichtet, den Reisenden schriftlich alle Informationen über das entsprechende Reiseangebot zur Verfügung zu stellen, insbesondere alle vorvertraglichen Informationen, die von der geltenden Gesetzgebung verlangt werden, sowie Informationen zu den von GTI angebotenen Produkten, und alle vom Reisenden benötigten Aspekte zu klären.

3.3. GTI wird der Agentur über das ProAgents-System, per E-Mail, Fax oder auf andere Weise, die den Empfang nachweist, alle Änderungen der gebuchten Dienstleistungen mitteilen.

3.4. Die Agentur wird diese Änderungen dem Reisenden mitteilen. Um Beschwerden des Reisenden gegen die Agentur oder GTI zu vermeiden, muss die Mitteilung schriftlich erfolgen, wobei der Reisende das Dokument unterschreiben und seine Zustimmung zu den Änderungen geben muss. In jedem Fall muss in der Mitteilung das Datum angegeben sein, an dem der Reisende benachrichtigt wurde. Im Falle von Beschwerden der Reisenden wird die Agentur das oben genannte Änderungsdokument, nachdem es vom Reisenden akzeptiert wurde, für mindestens 5 Jahre ab der Unterschrift aufbewahren.

3.5. Während des gleichen Zeitraums wird die Agentur schriftliche Vereinbarungen mit dem Reisenden über Änderungen, die nach Abschluss der Verträge vorgenommen wurden, aufbewahren.

3.6. Es liegt in der Verantwortung der Agentur, den Reisenden schriftlich und rechtzeitig vor Reisebeginn, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Bestätigung der Buchungen, alle gemäß der geltenden Gesetzgebung anwendbaren Informationen bereitzustellen.

3.7. Die Agentur muss dem Reisenden klar, verständlich und zugänglich alle relevanten, wahrheitsgemäßen und ausreichenden Informationen über die wesentlichen Bedingungen des Vertrages, insbesondere über die rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen der von GTI vermarkteten Produkte, bereitstellen.

3.8. Zur Vermeidung möglicher Beschwerden des Reisenden wird die Agentur alle Belege, die die Erfüllung der in diesem Punkt vorgesehenen Verpflichtungen nachweisen, für mindestens 5 Jahre aufbewahren.

3.9. Bei Abschluss des Vertrages mit dem Reisenden ist die Agentur verpflichtet, eine Kopie dieses Vertrages auszuhändigen. Der Vertrag besteht aus: a) Buchungsbestätigung. Ein elektronisches Dokument von der ProAgents-Website, das die erworbenen Dienstleistungen des Reisenden bestätigt. Jegliche anderen Gutscheine oder Dokumente, die sich im Besitz der Agentur befinden, sind nicht gültig. b) Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Agentur wird diesen Vertrag mindestens 5 Jahre ab dem Datum seiner Unterzeichnung aufbewahren, um mögliche Beschwerden zu verhindern.

3.10. Änderungen an Buchungen, die über das ProAgents-System vorgenommen wurden, müssen von der Agentur einzeln bei GTI über die folgende E-Mail-Adresse konsultiert werden: proagents@cayolevantadoresort.com

3.11. Stornierungen bereits bestätigter Buchungen können über die entsprechenden Werkzeuge im ProAgents-System vorgenommen werden, wobei die jeweiligen Stornobedingungen gelten.

3.12. Buchungen, die 10 oder mehr Zimmer oder 20 oder mehr Erwachsene umfassen, gelten als Gruppenbuchungen. Für solche Buchungen ist es erforderlich, sich an groups@cayolevantadoresort.com zu wenden.

3.13. Die Agentur verpflichtet sich, alle von GTI bereitgestellten Kataloge, Angebote, Poster und anderes Material sichtbar auszustellen, wobei die Produkte von GTI am Verkaufsort der Agentur und im virtuellen Bereich (Website) bevorzugt werden müssen.

Vierte. - Gebühren.

4.1. Etwaige autonome, staatliche und/oder lokale Gebühren sind vom Reisenden direkt im Unterkunftsbetrieb gemäß der geltenden Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit zu zahlen. Unter „autonomen, staatlichen und/oder lokalen Gebühren“ werden jegliche Unterkunftsgebühren, Resortgebühren, City Tax oder andere ähnliche Gebühren verstanden.

Fünfte. - Änderung, Kündigung und Rücktritt.

5.1. Im Falle wesentlicher Änderungen eines wesentlichen Vertragselements, die vor Reisebeginn eintreten und der Agentur von GTI mitgeteilt werden, wird die Agentur diese Änderungen so schnell wie möglich dem Reisenden mitteilen.

5.2. Diese Mitteilung muss schriftlich erfolgen, um den Empfang durch den Reisenden zu bestätigen, und wird von der Agentur für einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Datum der Mitteilung aufbewahrt.

5.3. Wenn der Reisende den Vertrag kündigen möchte, muss dies GTI so schnell wie möglich und in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden nach Ausübung der Option durch den Reisenden mitgeteilt werden.

5.4. Die Agentur muss den Verbraucher über das Rücktrittsrecht informieren, das ihm gemäß der geltenden Gesetzgebung für die von GTI vermarkteten Produkte zusteht.

5.5. Die Kündigung oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Reisenden muss von der Agentur innerhalb von 24 Stunden, nachdem sie davon Kenntnis erhalten hat, an GTI mitgeteilt werden.

Sechste. - Provisionen. Zahlungsarten.

6.1. Die Agentur hat Anspruch auf Vergütung für die Vermarktung der über das ProAgents-System gebuchten Dienstleistungen, sobald die vollständige und effektive Zahlung durch GTI für die entsprechenden Dienstleistungen erfolgt ist und 30 Kalendertage nach Abschluss der gebuchten Dienstleistungen vergangen sind.

6.2. Bei Nichteinhaltung der im Vertrag vereinbarten Bedingungen durch die Agentur ist GTI berechtigt, die von der Agentur zu erhaltenden Provisionen und die Zahlungsweise für die Pauschalreisen und andere Produkte, die mit den Reisenden vereinbart wurden, zu ändern.

6.3. Im Falle von Stornierungen bereits getätigter Buchungen hat GTI das Recht, die von der Agentur erhaltenen Provisionen zurückzufordern.

6.4. Die Zahlung für die von GTI angebotenen Dienstleistungen erfolgt über die im ProAgents-System vorgesehenen Zahlungsmethoden. Ein Fehlen der Zahlung auf dem angegebenen Konto und innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist wird von GTI als Vertragsbruch seitens des Reisenden angesehen, wodurch GTI berechtigt ist, den Vertrag sofort einseitig zu kündigen.

Siebte. - Verlust oder Beschädigung.

7.1. Die Agentur wird den Verlust oder die Beschädigung der Dokumente, die gemäß diesen allgemeinen Bedingungen aufzubewahren sind, unverzüglich GTI mitteilen und alle Maßnahmen zur Behebung des Problems treffen.

Achte. - Geheimhaltung.

8.1. Beide Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten zu beachten und alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen dieses Vertrages erhalten, geheim zu halten. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

Neunte. - Anwendbares Recht und Gerichtsstand.

9.1. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen des Königreichs Spanien. Für die Lösung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ausschließlich die Gerichte der Stadt Palma (Balearische Inseln) zuständig.

Zehnte. - Produktverteilung.

10.1. Schutz der Marke und des kommerziellen Rufs: Die Parteien erkennen den wesentlichen Wert der Marken BAHIA PRINCIPE und CAYO LEVANTADO RESORT für GTI sowie den kommerziellen Ruf an und die Bemühungen von GTI, diesen Wert aufrechtzuerhalten. GTI kann nach eigenem Ermessen und ohne Begründung oder Vorankündigung den Verkauf an die Agentur einstellen, wenn GTI feststellt, dass eine dritte Partei, an die die Agentur Produkte von GTI geliefert hat und/oder weiterhin liefert, durch irgendein Mittel gegen die Marke und den kommerziellen Ruf von BAHIA PRINCIPE oder CAYO LEVANTADO RESORT oder eines ihrer Einrichtungen vorgeht oder diesen schadet. GTI wird nach eigenem Ermessen festlegen, welche Einrichtungen von der Sperre betroffen sind. Der Verkauf an die Agentur für diese Einrichtungen bleibt auf unbestimmte Zeit ausgesetzt, bis der Wert der Marke und des Rufs nach Auffassung von GTI wiederhergestellt ist. Nach Ablauf von 2 Monaten nach der Sperre wird die betroffene Einrichtung automatisch aus dem Anwendungsbereich dieses Vertrages ausgeschlossen. Dies berührt nicht die Abrechnung der bis zum Zeitpunkt der Sperre entstandenen Rechte, noch hat es Auswirkungen auf die Fortführung dieses Vertrages für die verbleibenden nicht betroffenen Einrichtungen. Die Sperre berechtigt die Agentur oder Dritte nicht zu einer Entschädigung.

Elfte. - Vertretung.

11.1. Diese Klausel gilt nur, wenn dieser Vertrag zusammen mit GTI von einer Entität oder Organisation unterzeichnet wird, die von Reisebüros gebildet wird (Gruppenvertrag), wobei diese Entität oder Organisation als Vertreter der genannten Reisebüros handelt, um diesen Vertrag abzuschließen.

11.2. Der Unterzeichner dieses Vertrages erklärt in seiner Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter der Entität oder Organisation, dass diese Entität oder Organisation als Vertreter der mit ihr verbundenen Reisebüros im Namen dieser Reisebüros handeln kann, und verpflichtet sich, diese Reisebüros über die spezifischen und allgemeinen Bedingungen dieses Vertrages zu informieren, um deren Zustimmung zu erhalten.

11.3. Die Entität oder Organisation, die zusammen mit GTI Teil dieses Vertrages ist, verpflichtet sich: a) GTI für mindestens vier (4) Jahre die Dokumente bereitzuhalten, die den Nachweis der Kommunikation gemäß dem vorhergehenden Punkt sowie die entsprechende Zustimmung der Reisebüros belegen. b) Während des oben genannten Zeitraums die von den Reisebüros unterzeichneten Dokumente, durch die die Vertretungsmacht zur Unterzeichnung dieses Vertrages im Namen dieser Reisebüros erteilt wurde, zur Verfügung zu halten. c) GTI schriftlich über jede Änderung oder Widerruf der Vertretungsmacht, die von den Reisebüros zur Unterzeichnung dieses Vertrages erteilt wurde, zu informieren.

11.4. Ebenso wird die Entität oder Organisation, die Partei dieses Vertrages ist, gegenüber GTI für alle Schäden verantwortlich, die durch die Nichterfüllung der Bestimmungen dieses Vertrages entstehen, insbesondere für die Nichterfüllung der in dieser Klausel festgelegten Verpflichtungen, und muss GTI für alle Schäden entschädigen, die durch eine solche Nichterfüllung entstehen.

Zwölfte. - Gerichtsstand.

12.1. Für die gerichtliche Lösung von Konflikten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, unterwerfen sich die Parteien, mit ausdrücklichem Verzicht auf ihren eigenen Gerichtsstand, den Gerichten und Tribunalen der Stadt Palma (Balearische Inseln).

Dreizehnte. - Datenschutz.

13.1. Beide Parteien verpflichten sich, die Pflichten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) oder anderen europäischen Vorschriften, die diese ergänzen, aktualisieren oder ersetzen, sowie die zum Zeitpunkt anwendbaren Vorschriften des Datenschutzrechts ihres jeweiligen Rechtsrahmens (nachfolgend „Datenschutzvorschriften“) zu erfüllen. Die Agentur verpflichtet sich insbesondere, ihren Kunden und Agenten alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die von den Datenschutzvorschriften gefordert werden, um die Informationspflicht zu erfüllen, einschließlich der von GTI bereitgestellten Informationen, sowie die Einwilligung der betroffenen Personen für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzuholen, wenn dies von den genannten Vorschriften gefordert wird. Die Agentur muss alle erforderlichen Informationen aufbewahren, um die Erfüllung dieser Verpflichtungen nachzuweisen.

13.2. Die Parteien verpflichten sich, alle Verträge abzuschließen oder zusätzliche Formalitäten zu erfüllen, die von den Datenschutzvorschriften für die ordnungsgemäße Ausführung dieses Vertrages verlangt werden.

13.3. Die Personen, die im Namen der Parteien handeln, oder die Parteien selbst, falls natürliche Personen, werden darüber informiert, dass ihre personenbezogenen Daten von jeder Partei zur Verwaltung und Kontrolle dieser vertraglichen Beziehung verarbeitet werden. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Ausführung dieses Vertrages und die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Die Daten werden nicht weitergegeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung oder die Daten werden an andere Unternehmen der Gruppe weitergegeben, der die Parteien angehören, für administrative Zwecke. Die Daten werden während der Dauer der rechtlichen Beziehung aufbewahrt und in jedem Fall während der in den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Fristen und so lange, wie es erforderlich ist, um mögliche Haftungen aus der Verarbeitung zu erfüllen. Die betroffenen Personen haben das Recht, beim jeweiligen Verantwortlichen Zugang zu ihren personenbezogenen Daten zu verlangen, diese zu berichtigen oder zu löschen, die Verarbeitung einzuschränken, sich gegen die Verarbeitung zu wenden und eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen. Ebenso kann das Recht auf Datenübertragbarkeit geltend gemacht werden, soweit dies nach der DSGVO anwendbar ist.

Vierzehnte. - Verschiedenes.

14.1. Sollte GTI aufgrund von Marktentwicklungen oder Wettbewerbsmaßnahmen gezwungen sein, ein neues Produkt oder eine neue Marke zu schaffen, behält sich GTI das Recht vor, neue Konditionen zu vereinbaren.

14.2. Die Nichterfüllung eines Rechtes durch eine der Parteien gemäß diesem Vertrag gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht in der Zukunft.

14.3. Dieser Vertrag stellt die Gesamtheit der Vereinbarungen zwischen den Parteien dar und hebt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen in Bezug auf die Behandlung personenbezogener Daten auf.

14.4. Sollten einige oder alle Bestimmungen dieses Vertrages für null und nichtig erklärt werden, gelten diese Bestimmungen als ausgeschlossen, ohne dass die Gültigkeit des übrigen Vertrages beeinträchtigt wird. In diesem Fall werden die Parteien alles in ihrer Macht Stehende tun, um eine gleichwertige, gültige Lösung zu finden, die die beabsichtigten Ziele angemessen widerspiegelt.

14.5. Alle Mitteilungen zwischen den Parteien erfolgen an die im Vertrag angegebenen Adressen. Jede Mitteilung muss schriftlich erfolgen und in einer Form zugestellt werden, die den Empfang durch die benachrichtigte Partei nachweist.

14.6. Die Überschriften der verschiedenen Abschnitte dieses Vertrages dienen nur zu Informationszwecken und beeinflussen nicht die Auslegung dieses Vertrages.

Fertig